Finanzierung und Stipendium
CAMPI-Fellows erhalten während der Teilnahme eine reguläre Vergütung vom Land Berlin, die sich an den jeweils geltenden Tarifverträgen für Beschäftigte im öffentlichen Dienst orientiert und der Eingruppierung 50% TV-L 13, Stufe 1 entspricht. Diese Vergütung bemisst sich aus der Tatsache, dass CAMPI-Fellows wissenschaftlich qualifizierte Kräfte sind (daher Eingruppierung in TV-L 13) sind, andererseits jedoch die postgraduierte Ausbildung der spezifischen Qualifizierung dient (daher die Hälfte der tariflichen Vergütung). CAMPI-Fellows haben Urlaubsanspruch von 30 Tagen im Jahr.